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Antworten

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Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Spenden

Warum soll ich die Ferienhilfe unterstützen?
Armutsbetroffene Familien müssen in ihrem Alltag auf vieles verzichten. An Ferien ist gar nicht zu denken. Damit  insbesondere die Kinder dennoch aus ihrem schwierigen Alltag herauskommen und unbeschwerte Ferientage erleben können, benötigen sie die Unterstützung von  Ihnen und uns.
Was passiert mit meiner Spende?
Mit Ihrer Spende schenken Sie armutsbetroffenen Familien Ferien in einer Reka-Ferienwohnung oder einer Jugendherberge in der Schweiz. Und Sie helfen mit, Ferienlager für Kinder oder Jugendliche mit einer Behinderung zu ermöglichen.
Wieso erhalte ich mehrmals pro Jahr Post von Reka?
Mit unseren regelmässigen Briefen berichten wir, was Sie mit Ihrer Spende ermöglichen. Falls Sie weniger Post wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre Wünsche mit. Gerne passen wir dies in unserer Datenbank an.
Kann ich meine Spenden an die Reka Stiftung Ferienhilfe von den Steuern abziehen?
Ja, ihre Spende an die Reka Stiftung Ferienhilfe kann steuerlich beim Bund und bei den meisten Kantonen geltend gemacht werden. Jeweils Anfang Jahr erhalten alle Spenderinnen und Spender eine Spendenbestätigung für die Steuererklärung.

Ferienhilfe für Familien und Alleinerziehende

Wie viel kostet eine Woche mit der Ferienhilfe? Was ist alles in diesem Preis inbegriffen?
Reka ermöglicht jedes Jahr 1000 Familien eine Ferienwoche zum Solidaritätspreis von 200 Franken. Die Ferien finden in einem Reka-Feriendorf, einer Reka-Ferienwohnung oder einer Jugendherberge in der Schweiz statt. Reka übernimmt die Mietkosten sowie die Hin- und Rückreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. In der Jugendherberge wird der Aufenthalt im Familienzimmer inklusive Halbpension übernommen.
Wer kann sich anmelden?
Damit Sie sich anmelden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie haben mindestens ein Kind unter 16 Jahren.
  • Sie sind Schweizer Bürger/in oder besitzen den C-Ausweis (Niederlassung). Ihr Wohnsitz ist in der Schweiz oder in Lichtenstein.
  • Sie haben im vergangenen Jahr keine Ferien mit der Reka-Ferienhilfe verbracht.
  • Das jährliche Haushaltseinkommen (inkl. Kinderzulage und Alimente) darf bei einer Zweielternfamilie maximal 60’000 Franken oder bei einer Einelternfamilie maximal 50’000 Franken betragen. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um 5000 Franken pro Kind.
  • Das Vermögen wird ebenfalls geprüft. Sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte müssen belegt werden.
Die Angebote der Ferienhilfe gelten nicht für Personen in Ausbildung und Familien mit nicht belegbarem Einkommen. Teilnahmemöglichkeit für Selbstständige ohne Angestellte auf Anfrage. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen von Reka besteht nicht.
Wann kann ich mich anmelden?
Ab Oktober jeweils für das Folgejahr. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. Das Gesuch muss mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Ferientermin eintreffen.
Wo kann ich Ferien machen?
In Reka-Feriendörfern und Reka-Ferienwohnungen in der Schweiz sowie in familienfreundlichen Schweizer Jugendherbergen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Berufstätige / Rentenbezüger/innen:
  • aktuelle Steuererklärung/Steuerveranlagung
  • aktuelle Lohnbelege
  • Beleg über bezogene oder ausgerichtete Unterhaltsbeiträge
Sozialhilfebezüger/innen:
  • aktuelles Budgetblatt oder Unterstützungsbestätigung vom Sozialdienst
Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen:
  • Berechnung der Ergänzungsleistungen
Können alle Anmeldungen berücksichtigt werden?
Es werden jedes Jahr insgesamt 1000 Ferienwochen an Familien vergeben. Wer alle Teilnahmekriterien erfüllt, hat gute Chancen auf eine Ferienwoche zum Solidaritätspreis von 200 Franken.
Wie lange dauert die Prüfung des Gesuchs?
Bis zu drei Wochen. Wenn wir Fragen zum Gesuch haben, melden wir uns bei Ihnen.
Ich habe mich für Ferien für 200 Franken angemeldet. Wann erhalte ich die Zug- und Bustickets für die Reise?
Die Tickets für die Hin- und Rückreise erhalten Sie eine Woche vor Ferienbeginn, sofern die Rechnung bezahlt ist.
Wir möchten mit dem Auto reisen. Übernimmt die Ferienhilfe die Kosten?
Nein, die Ferienhilfe übernimmt keine Kosten für die Reise mit dem Auto. Auch Parkgebühren gehen zu Ihren Lasten. Die Hin- und Rückreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hingegen wird von der Ferienhilfe übernommen.
Können wir unseren Hund mitnehmen?
Sie können den Hund nur mitnehmen, wenn in der gebuchten Wohnung Hunde erlaubt sind. Dies ist in dem Mietvertrag vermerkt. Die Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Was müssen wir tun, wenn wir die Ferien nicht antreten können?
Informieren Sie uns so früh wie möglich unter der Nummer +41 31 329 66 80. Wenn Sie die Ferien am Anreisetag stornieren müssen, kontaktieren Sie bitte die Gastgeber am Ferienort.
Was müssen wir tun, wenn wir erst gegen Abend (nach 17 Uhr) am Ferienort ankommen?
Informieren Sie die Gastgeber am Ferienort. Sie erhalten dann die notwendigen Informationen.

Spezialwochen für Alleinerziehende

Wer kann sich anmelden?

Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen sind diese Angebote für Alleinerziehende mit Kindern, die bereit sind, am Programm für die Mütter/Väter teilzunehmen.
In der Ausschreibung steht, dass eine Woche zwischen 200 Franken und 600 Franken kostet. Wie wird der Preis bestimmt?
Den Mindestpreis von 200 Franken zahlen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Einkommen am Existenzminimum. Mütter und Väter mit höherem Einkommen leisten einen Beitrag nach ihren Möglichkeiten bis 600 Franken. Wir beraten Sie gerne.
Was ist im Preis inbegriffen?
Miete der Ferienwohnung inklusive Schlussreinigung, Kurtaxen, Mütter-/Väterprogramm und Kinderbetreuung, zwei bis drei Mahlzeiten gemäss Ausschreibung. Alle anderen Mahlzeiten und Getränke sind nicht inbegriffen.
Kann ich jedes Jahr an einer Spezialwoche teilnehmen?
Sie können jedes zweite Jahr ein Gesuch stellen.
Was kann ich tun, wenn ich in den Ferien frei sein und nicht an einem fixen Programm teilnehmen möchte?
Melden Sie sich für die Ferienhilfe an, die Ferien für 200 Franken ermöglicht. Bei diesem Angebot gestalten Sie Ihr Ferienprogramm individuell.

Lagerfinanzierung

Gibt es Unterstützung für Ferienlager im Ausland?
Nein, die Reka Stiftung Ferienhilfe unterstützt ausschliesslich Ferienlager in der Schweiz.
Wir planen ein Ferienlager in einem Reka-Feriendorf. Können wir ein Gesuch einreichen?
Für Buchungen in Reka-Feriendörfern und Reka-Ferienwohnungen erhalten Sie einen Rabatt auf den Mietpreis. Sie können nicht zusätzlich ein Gesuch an die Stiftung stellen.

Haben Sie noch Fragen?

Kontakt

Kontakt Julia Scheidegger

Julia Scheidegger

Geschäftsführerin
ferienhilfe@reka.ch+41 31 329 66 80