Damit Sie sich anmelden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mindestens ein Kind unter 16 Jahren.
- Sie sind Schweizer Bürger/in oder besitzen den C-Ausweis (Niederlassung). Ihr Wohnsitz ist in der Schweiz oder in Lichtenstein.
- Sie haben im vergangenen Jahr keine Ferien mit der Reka-Ferienhilfe verbracht.
- Das jährliche Haushaltseinkommen (inkl. Kinderzulage und Alimente) darf bei einer Zweielternfamilie maximal 60’000 Franken oder bei einer Einelternfamilie maximal 50’000 Franken betragen. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um 5000 Franken pro Kind.
- Das Vermögen wird ebenfalls geprüft. Sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte müssen belegt werden.
Die Angebote der Ferienhilfe gelten nicht für Personen in Ausbildung und Familien mit nicht belegbarem Einkommen. Teilnahmemöglichkeit für Selbstständige ohne Angestellte auf Anfrage. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen von Reka besteht nicht.